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Der
Steinmarder kann leicht mit seinem engen Verwandten, dem an den Lebensraum
Wald gebundenen Baummarder (Martes
martes) verwechselt werden. Im Unterschied zum
EDELMARDER oder BAUMMARDER ist der Kehlfleck
des Steinmarders aber meist weiß gefärbt und gegabelt (beim Baummarder
gelblich und abgerundet) und das Fell braungrau (beim Baummarder
kastanienbraun). Allerdings gibt es bei beiden Arten Färbungsvarianten, so daß
eine sichere Unterscheidung bei der Beobachtung lebender Tiere nicht möglich
ist. Der Nasenspiegel ist beim Steinmarder rosa (beim Baummarder braun), die Fußsohlen
sind unbehaart (beim Baummarder behaart). Eine eindeutige Artzuordnung ist
anhand von Gebißmerkmalen möglich: der 3. obere Backenzahn (3. Prämolar) ist
beim Steinmarder am Außenrand abgerundet und beim Baummarder eingebuchtet.
Der Steinmarder ist seit
altersher als Kulturfolger bekannt, weshalb er im Volksmund auch als Haus - oder
Dachmarder bezeichnet wird. Er ist in Baden-Württemberg eine kommune Art, die
überall verbreitet ist. Der Steinmarder verschläft den Tag in Verstecken und
geht in der Dämmerung auf Nahrungssuche. Er ist ein hervorragender Kletterer,
der mühelos Hauswände hoch (und runter) klettern kann. Gerne quartieren sich
Marder unter dem Dach ein, was nicht selten zu Konflikten mit den menschlichen
Mitbewohnern führt. Denn die nachtaktiven Tiere können zu bestimmten
Jahreszeiten für erhebliche Ruhestörung sorgen, besonders beim lautstarken
Treiben zur
sommerlichen Paarungszeit (Ranz) oder wenn Jungtiere den Dachboden als
Spielwiese zweckentfremden. Man sollte in diesen Fällen versuchen, mit dem
Steinmarder in friedlicher Koexistenz zu leben, denn die Ruhestörung ist vorübergehend.
Zuverlässig und dauerhaft lässt sich der Marder vom Dachboden nur fernhalten,
wenn es gelingt, die Einschlüpfe zu finden und zu verschließen. Keinesfalls
darf man dieser dem Jagdrecht unterliegenden Tierart ohne weiteres nachstellen.
In befriedeten Bezirken - dazu zählt der häusliche Bereich - muß die Jagd von
der unteren Jagdbehörde genehmigt werden. |