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| Traditionelle Aufteilung des Wildes in HOCHWILD (früher dem Adel vorbehalten) und Niederwild (früher dem Berufsjäger zur Erlegung gestattet). "Zum Hochwild gehören Schalenwild außer Rehwild, ferner Auerwild, Steinadler und Seeadler. Alles übrige Wild gehört zum Niederwild". Nach dem Bundes Jagd Gesetz (§ 2 Abs. 4) gehören zum Hochwild Schalenwild (außer Rehwild); Auerwild, Stein- und Seeadler. Alles übrige Wild gehört zum Niederwild. Zum Hochwild gehören ferner die nach Bundesrecht nicht mehr jagdbaren Tiere Wolf, Bär und früher auch der Luchs, örtlich auch Trappen, Kranich, Reiher u.a. In manchen Gegenden wird der Begriff HOCHWILD mit Rotwild gleich gesetzt. Auch das Schwarzwild zählt in Deutschland und Österreich zum Hochwild. |
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STEINWILD |
SCHNEEHUHN |
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ADLER |
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BIRK- oder SPIELHAHN |
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MURMELTIER |
GAMS |
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AUERHAHN |
SCHNEEHASE |
HIRSCH |
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MUFFEL |
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