![]()
![]() |
Darunter
fallen die Maßnahmen, die der Erhaltung eines artenreichen und gesunden
Wildbestandes dienen und eine nachhaltige Nutzung gewährleisten,
insbesondere die des Jagdschutzes. Der Jagdschutz dient dem Arten- und
Tierschutz und ist deshalb flächendeckend in allen Jagdrevieren,
insbesondere in Schutzgebieten, unverzichtbar. Zur Erfüllung der Jagdschutzaufgaben wird jeder Jäger im Rahmen der Jägerausbildung geschult, seine staatliche Prüfung ist gesetzlich vorgeschrieben. Mit der Hege soll keine "Aufzucht" betrieben werden, sondern mehr dafür zu sorgen, das ökologische System zu unterstützen. Zur Hege gehört grundsätzlich auch die Fütterung des Wildes ( siehe eigener Bericht) Sie ist eine unterstützende Maßnahme in Notzeiten, in denen natürliche Äsung und ruhige Einstände aus Gründen der Biotopbeeinträchtigung, der |
||
|
Bewirtschaftung oder durch Naturereignisse nicht mehr in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen Seit der Entwicklung des neueren Jagdwesens ist die Jagd Nutzung eines mit dem Grundeigentum verbundenen Rechtes. Sie umfasst auch die Pflicht zur Erhaltung der Lebensgrundlagen der freilebenden Tiere - damit ist sie zugleich auch Artenschutz. Das Jagdrecht ist im Gesetz definiert als die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen. Mit dem Jagdrecht ist die Pflicht zur Hege verbunden. Schon in diesem Sinne wirkt sie sich als erhaltendes Element für die gesamte freilebende Tierwelt aus. Sie trägt zu dem ökologisch notwendigen Gleichgewicht von Wildtierbestand und Umwelt. |
|||
|
|||
Siehe Bericht: WILDFÜTTERUNG Sinn oder Unsinn ?