Laut Vereinbarung zwischen dem Südtiroler Bauernbund und dem Südtiroler Jagdverband (Oktober 2010) ersetzt das jeweilige Jagdrevier Schäden von jagdbaren Tieren an landwirtschaftlichen Kulturen und Privatwäldern und beteiligt sich an der Errichtung von Wildzäunen
Bei einem Wildschaden muss der Bauer innerhalb von 10 Tagen den zuständigen Revierleiter (Liste der Jagdreviere und Revierleiter) verständigen.
Wichtig: ein Beleg der erfolgten Meldung, entweder durch Unterschrift des Revierleiters auf einer Kopie des Meldeformulares oder durch einen Einschreibebrief (Quittung aufbewahren).
10 Tage nach der Meldung: entweder gütliche Einigung oder Meldung der Nichteinigung. Diese wird dann an das Amt für Landwirtschaftsdienste (Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen) oder an die Abteilung Forstwirtschaft (Schäden am Privatwald) geschickt. Beide Stellen in der Brennerstraße 6 in Bozen.
Die Landesverwaltung ernennt einen Schätzfachmann, welcher vor Ort eine Schätzung vornimmt. Diese wird beiden Parteien - dem Bauern und dem Jagdrevier - zugestellt.
Ab Erhalt hat jede der Parteien 1 Monat Zeit, um gegen die Schätzung zu rekurrieren. Der Rekurs wird von einer Kommission behandelt, der ein Vertreter der Landesverwaltung, ein Vertreter des Jagdverbandes und ein Vertreter des SBB (Herr Viktor Peintner, Tel. 0474/ 950108 bzw. 348/ 403 2873) angehören.
Gegen die Entscheidung der Rekurskommission kann nur mehr bei einem ordentlichen Gericht Rekurs eingereicht werden.
Nach Entscheid der Kommission muss der Schaden innerhalb von 10 Tagen bezahlt werden.
Im Downloadbereich finden Sie das Formular für die Meldung des Schadens sowie den vollen Text des Wildschadensabkommens.
Wildzäune - Abkommen
Instandhaltung: die nicht durch einen Landesbeitrag abgedeckten Kosten tragen zur Hälfte der Bauer und das Jagdrevier (Geld oder Eigenleistung)
Neue Zäune: das Jagdrevier beteiligt sich durch Arbeitsleistung im Ausmaß von zirka der Hälfte der notwendigen Arbeitszeit.
Jeder Betriebsleiter ist verpflichtet, alles zu tun, um Wildschäden zu verhindern, d.h. die Gatter geschlossen zu halten und die Zäune auf Schäden zu kontrollieren.
Den vollen Text des Abkommens finden Sie im Downloadbereich.
- Download:
- Quelle: Südtiroler Bauernbund vom 19.10.2010